Hinweise zur Rücknahme von Verpackungen
Stand: 07.11.2026
Nach § 39 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) nehmen wir folgende gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von uns gelieferten unentgeltlich zurück:
- Transportverpackungen, Verkaufs- und Umverpackungen sowie Primärproduktionsverpackungen, die nicht systembeteiligungspflichtig sind (z. B. Paletten und Großverpackungen),
- systembeteiligungspflichtige Verpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit eine Systembeteiligung nicht möglich ist,
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter,
- wiederverwendbare Verpackungen nach Artikel 11 der Verordnung (EU) 2025/40.
Die Rücknahme ist auf Verpackungen von Waren beschränkt, die wir in unserem Sortiment führen. Sie können diese Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zurückgeben oder nach Absprache bei uns: Schillerstraße 57
35428 Langgöns
Deutschland. Wir führen sie einer Wiederverwendung oder Verwertung zu. So bleiben die Materialien im Kreislauf und belasten nicht den Hausmüll.
Unsere übrigen Versand- und Verkaufsverpackungen sind bei einem System (duales System) beteiligt. Sie gehören je nach Material in die Wertstoff- bzw. Gelbe Tonne, in das Altpapier oder in den Glascontainer.